Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gerüstbau Orphal

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Grundlagen unserer Zusammenarbeit. Wir legen Wert auf Transparenz und klare Vereinbarungen. Diese Seite informiert Sie über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Gerüstbau Orphal in Bischberg, Region Bamberg.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gerüstbau Orphal – Einzelunternehmen

Inhaber: Christopher Orphal-Röhrig
Anschrift: Bürgermeister-Nastvogel-Straße 9, 96120 Bischberg

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Gerüstbau Orphal (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Lieferung, Vermietung, Montage, Vorhaltung, Änderung und Demontage von Gerüsten und Sonderkonstruktionen.

§2 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

* Fassadengerüste
* Raumgerüste
* Industriegerüste
* Sonderkonstruktionen
* Wetterschutzdächer
* Montage und Demontage

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und diesen AGB.

§3 Vertragsgrundlage

Ergänzend gelten die Vorschriften des BGB sowie – sofern ausdrücklich vereinbart – die VOB/B in Ihrer aktuellen Fassung.

§4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

* freien und sicheren Zugang zur Baustelle zu gewährleisten,
* einen tragfähigen und geeigneten Untergrund bereitzustellen,
* notwendige behördliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen,
* das Gerüst gegen unbefugte Nutzung zu sichern,
* Veränderungen am Gerüst ausschließlich durch den Auftragnehmer durchführen zu lassen.

* eine Abnahme durch eine fachlich geeignete Person vornehmen zu lassen.

* das Gerüst ist vor dem Abbau von Verschmutzungen oder Verunreinigungen beseitigen zu lassen.

§5 Mietdauer / Standzeit

Die Mietdauer beginnt mit Fertigstellung bzw. Nutzungsfreigabe des Gerüstes.

Die vereinbarte Standzeit endet 3 Tage nach schriftlicher Gerüstfreimeldung.

Zusätzliche Standzeiten werden pro angefangener Kalenderwoche gemäß Angebot bzw. aktueller Preisliste berechnet.

Eine automatische Verlängerung der Standzeit erfolgt, wenn das Gerüst nicht fristgerecht zur Demontage freigegeben wird.

§6 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen gemäß § 288 BGB.

§7 Zusatzkosten / Wartezeiten

Verzögerungen, die nicht durch den Auftragnehmer verursacht werden (z. B. Baustellenstillstand, fehlender Zugang, andere Gewerke), werden als Wartezeit gesondert berechnet.

Zusätzliche Anfahrten oder Sonderleistungen werden nach Aufwand abgerechnet.

§8 Schlechtwetter

Bei witterungsbedingten Behinderungen (z. B. Sturm, Eis, Starkregen, behördliche Wetterwarnungen) dürfen Arbeiten aus Sicherheitsgründen unterbrochen oder verschoben werden.

Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer.

Terminverschiebungen verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

§9 Haftung

Nach Übergabe haftet der Auftraggeber für Schäden am Gerüst, die durch:

* Dritte,
* Vandalismus,
* unsachgemäße Nutzung,
* Überlastung,
* eigenmächtige Veränderungen

entstehen.

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

§10 Beschädigung durch Dritte

Beschädigungen oder Verlust von Gerüstmaterial durch Dritte gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern kein Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.

§11 Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer zur Vertragserfüllung einzusetzen.

§12 Abnahme

Das Gerüst gilt als abgenommen:

* mit tatsächlicher Nutzung durch den Auftraggeber oder Dritte,
* spätestens 3 Werktage nach Fertigmeldung, sofern keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt werden.

§13 Gerichtsstand

Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Bamberg.

Es gilt deutsches Recht.

§14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.